„Innerhalb eines Monats kann im beidseitigen Einvernehmen das Dienstverhältnis jederzeit aufgelöst werden.“
Gemäß dem Angestelltengesetz kann ein Arbeitsverhältnis auf Probe nur für die Höchstdauer eines Monats vereinbart und während dieser Zeit von jedem Vertragsteil jederzeit aufgelöst werden. Eine etwaige (gesetzwidrige) längere Probezeit hat zur Folge, dass dieser Teil des Arbeitsvertrages nichtig ist. Damit wird dieser Vertragsteil nicht anwendbar, weil gar nicht gültig zustande gekommen.
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