top of page

Gewinnfreibetrag – Steuervorteile rechtzeitig sichern!

Autorenbild: Schuster Steuerberatung
Schuster Steuerberatung
vor 1 Tag
1 Min. Lesezeit
Neben dem Investitionsfreibetrag bietet das Einkommensteuergesetz mit dem Gewinnfreibetrag (GFB) eine weitere Möglichkeit, die Steuerbelastung zu reduzieren.

Dieser steht allerdings ausschließlich natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zur Verfügung – also insbesondere Einzelunternehmen und Gesellschaftern von Personengesellschaften, nicht jedoch Kapitalgesellschaften.


Für die ersten 33.000 Euro Gewinn können 15 % als sogenannter Grundfreibetrag geltend gemacht werden – ganz ohne Investitionen. Das ergibt eine maximale Gewinnreduktion von 4.950 Euro.Bei höheren Gewinnen kann zusätzlich der investitionsabhängige Gewinnfreibetrag genutzt werden. Dafür sind entsprechende Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere erforderlich. In der nächsten Gewinnstufe können dadurch weitere 13 % steuerfrei bleiben.


Unser Tipp: Wer den Gewinnfreibetrag für 2026 optimal nutzen möchte, sollte noch vor Jahresende prüfen, ob ausreichend begünstigte Investitionen vorhanden sind. Eine rechtzeitige Planung kann sich steuerlich durchaus auszahlen!

 
 
 

Kommentare


bottom of page