Investitionsfreibetrag - höhere Steuerbegünstigungen nutzen

Wer für heuer noch betriebliche Investitionen plant, sollte rasch handeln. Bis Jahresende 2026 kann noch der erhöhte Investitionsfreibetrag (IFB) von 20 % genutzt werden.
Für ökologisch begünstigte Investitionen sind es sogar 22 %. Ab 1. Jänner 2027 sinken die Sätze wieder auf 10 % bzw. 15 %.
Der IFB kann zusätzlich zur regulären Abschreibung geltend gemacht werden und reduziert damit den steuerpflichtigen Gewinn. Begünstigt sind grundsätzlich Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, das einem inländischen Betrieb zuzurechnen ist. Das maximale begünstigte Investitionsvolumen beträgt eine Million Euro pro Wirtschaftsjahr.
Unser Tipp:
Prüfen Sie Ihre Investitions- und Finanzierungspläne rechtzeitig! Nicht jede Anschaffung ist begünstigt und für die steuerliche Berücksichtigung sind die gesetzlichen Voraussetzungen sowie der Investitionszeitpunkt entscheidend. Gerne unterstützen wir Sie bei der optimalen Planung.



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