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AutorenbildSchuster Steuerberatung

Weihnachtsgeschenke an Kund:innen

Die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes (auch bei Vorliegen eines betrieblichen Anlasses) wird einer Privatentnahme gleichgestellt.


So liegt zB ein USt-pflichtiger Vorgang vor, wenn eine Unternehmerin ihrer Kundin ein Weihnachtsgeschenk überlässt; obwohl hier der betriebliche Werbezweck eindeutig im Vordergrund steht, tut man umsatzsteuerlich so, als ob es sich um eine Privatentnahme handeln würde. Ausgenommen von dieser USt-Pflicht sind lediglich „Geschenke von geringem Wert“ (bis zu 40,- pa sog Toleranzgrenze) und Warenmuster.

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