top of page
Suche
  • AutorenbildSchuster Steuerberatung

Weihnachtsfeiern und Geschenke

Aktualisiert: 9. Nov. 2023

Beachten Sie bei der Planung Ihrer Firmenweihnachtsfeier und Ihren Weihnachtsgeschenken die steuerlichen Vorgaben.


Der sogenannte „geldwerte Vorteil“ aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) und die dabei empfangenen Sachzuwendungen sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung und den Lohnnebenabgaben bis zu einem Betrag von höchstens € 365,00 jährlich und je Mitarbeiterin befreit (daher sämtliche Veranstaltungen eines Jahres addieren). Wer mit seinen Mitarbeiter:innen bereits einen kostenintensiven Betriebsausflug unternommen hat, sollte wissen, dass der geldwerte Vorteil aus der Weihnachtsfeier dann steuerpflichtiger Arbeitslohn ist, soweit der Betrag von insgesamt 365,- überschritten wird.

Für empfangene Sachzuwendungen (Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können oder eine Autobahnvignette) können je Mitarbeiterin zusätzlich € 186,00 jährlich steuerfrei bleiben. Bargeldgeschenke sind grundsätzlich steuerpflichtig, außer es handelt sich um Goldmünzen oder um Geldzuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden.

Seit 2016 gibt es für den Fall eines Dienstjubiläums oder eines Firmenjubiläums die Möglichkeit, der Dienstnehmerin steuerfrei und sozialversicherungsfrei ein zusätzliches Sachgeschenk von bis zu € 186,00 zukommen zu lassen.


Weihnachtsgeschenke an Kund:innen

Die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes (auch bei Vorliegen eines betrieblichen Anlasses) wird einer Privatentnahme gleichgestellt. So liegt ein USt-pflichtiger Vorgang vor, wenn eine Unternehmerin ihrer Kundin ein Weihnachtsgeschenk übergibt, obwohl hier der betriebliche Werbezweck eindeutig im Vordergrund steht, tut man umsatzsteuerlich so, als ob es sich um eine Privatentnahme handeln würde. Ausgenommen von dieser USt-Pflicht sind lediglich „Geschenke von geringem Wert“ (bis zu € 40,00/Jahr) und Warenmuster.


Comments


bottom of page