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AutorenbildIrene Schuster

Weihnachtsfeiern und

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen (der sogenannte „geldwerte Vorteil“) sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung und den Lohnnebenabgaben

bis zu einem Betrag von höchstens € 365 jährlich je Mitarbeiter:in befreit (daher sämtliche Veranstaltungen eines Jahres addieren). Wer mit seinen Mitarbeiter:innen bereits einen kostenintensiven Betriebsausflug im Sommer unternommen hat, sollte wissen, dass der geldwerte Vorteil aus der Weihnachtsfeier dann steuerpflichtiger Arbeitslohn ist, soweit der Betrag von insgesamt € 365 überschritten wird.


Für empfangene Sachzuwendungen (zB Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können oder eine Autobahnvignette) können je Mitarbeiterin zusätzlich 186,- jährlich steuerfrei bleiben.

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