Urlaubszeit. Was Arbeitnehmer:innen wissen sollten.
- Irene Schuster
- 17. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Der Sommer steht vor der Tür, und viele freuen sich auf eine wohlverdiente Auszeit. Doch wie viel Urlaub steht Arbeitnehmer:innen in Österreich eigentlich zu? Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im österreichischen Urlaubsgesetz (UrlG), das den Anspruch auf Erholungsurlaub regelt.
Grundsätzlich haben unselbstständig Beschäftigte Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Arbeitsjahr – das sind 25 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche bzw. 30 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. Ab dem 26. Dienstjahr erhöht sich der gesetzliche Urlaubsanspruch auf sechs Wochen.
Im ersten Arbeitsjahr entsteht der volle Urlaubsanspruch nach sechs Monaten ununterbrochener Dienstzeit. Davor besteht ein anteiliger, sogenannter aliquoter Anspruch, der sich nach der tatsächlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses richtet.
Wichtig ist: Der Urlaub dient der Erholung und soll grundsätzlich konsumiert und nicht ausbezahlt werden. Eine finanzielle Abgeltung ist nur dann zulässig, wenn das Dienstverhältnis endet und noch Resturlaub offen ist. Wird man während des Urlaubs krank und ist durchgehend länger als drei Tage arbeitsunfähig, können diese Tage – bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung – gutgeschrieben werden.
Sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen profitieren davon, wenn Urlaube gut geplant, dokumentiert und fair abgewickelt werden. Denn Erholung ist kein Luxus, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch – und ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit und Arbeitszufriedenheit.
Weitere Informationen finden Sie im österreichischen Rechtsinformationssystem unter www.ris.bka.gv.at.
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