Am Jahresbeginn ist die richtige Zeit um das Archiv aufzuräumen, Akten zu sortieren und Unterlagen zu entsorgen. Aber was genau darf weg?
Die Buchhaltungsunterlagen bis einschließlich 2016 (7 Jahre Belegaufbewahrungspflicht) dürfen grundsätzlich vernichtet werden. Achten Sie aber bitte darauf, dass diese Unterlagen nicht in einem anhängigen Rechtsmittelverfahren oder einem anderen behördlichen
Verfahren von Bedeutung sind.
Aufzeichnungen die Grundstücke betreffen, wie Verträge, Bescheide, Belege, etc. sind 22 Jahre aufzubehalten, d.h. sie können alle Unterlagen bis 2001 entsorgen. Wir empfehlen aber generell alle Aufzeichnungen aus Grundstücksgeschäften weiter zu archivieren.
Darüber hinaus macht es Sinn auch generell wichtige Unterlagen länger aufzubewahren. Dazu zählen besondere Rechtsgeschäfte, genauso wie behördliche Dokumente oder Steuererklärungen.
Platz schaffen kann man auch indem man Unterlagen elektronisch archiviert.
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