Stellungnahme der ÖGK zur Mitarbeiterprämie 2025
- Irene Schuster
- vor 4 Tagen
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Auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat nun zur Mitarbeiterprämie 2025 Stellung genommen. Wichtig: Diese Prämie ist lediglich lohnsteuerfrei – alle übrigen Abgaben bleiben aufrecht.
Wir haben bereits berichtet, dass der Gesetzgeber für die Jahre 2025 und 2026 erneut eine begünstigte Prämienmöglichkeit eingeführt hat. Im Unterschied zu den Vorjahren fällt diese aber deutlich weniger großzügig aus:
Die Prämie ist nur von der Lohnsteuer befreit, jedoch sozialversicherungspflichtig und auch die Lohnnebenkosten sind abzuführen.
Ein weiterer Unterschied zur Mitarbeiterprämie 2024: Für die Steuerfreiheit ist das Gruppenmerkmal nicht mehr zwingend erforderlich. Entscheidend ist, dass die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt ist. Zudem muss die Auszahlung nicht zwingend auf Basis einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen.
Da keine SV-Beitragsbefreiung vorgesehen ist, ist die Prämie in jedem Fall beitragspflichtig. Ob sie als laufender Bezug oder als Sonderzahlung zu behandeln ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die in den vergangenen Jahren steuer- und beitragsfrei ausbezahlten Mitarbeiter- bzw. Teuerungsprämien gelten dabei nicht automatisch als Sonderzahlung nach den neuen Regeln.
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