Sozialrechtlicher Teil der Budgetsanierung: Was sich 2026 und 2027 ändert
- Schuster Steuerberatung
- 12. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Mit dem Budgetbegleitgesetz wurde nun auch im Bereich der Sozialversicherung kräftig nachjustiert. Die Maßnahmen zielen auf eine langfristige Stabilisierung der öffentlichen Haushalte ab – betreffen aber viele Menschen spürbar im Alltag. Wir geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten sozialrechtlichen Änderungen:
e-card-Gebühr steigt deutlich
Die jährliche Servicegebühr für die e-card wird in zwei Schritten angehoben: von derzeit 13,80 € auf künftig 25 € im Herbst 2026. Erstmals einbezogen werden auch Pensionist:innen, die bislang von dieser Gebühr befreit waren.
Mehr Daten bei der SV-Anmeldung
Ab dem Jahr 2026 müssen Arbeitgeber:innen bei der Anmeldung eines neuen Dienstverhältnisses zusätzlich auch das konkrete Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit an die Sozialversicherung melden. Das bringt mehr Transparenz, aber auch mehr administrativen Aufwand.
Indexanpassungen ausgesetzt
Einige Anpassungen an die Inflation werden für die nächsten Jahre ausgesetzt, etwa:
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt 2026 unverändert bei 551,10 € monatlich.
Die Bemessungsgrundlagen für Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld und Krankengeld bleiben in den Jahren 2026 und 2027 konstant.
Auch Familienleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und Kinderbetreuungsgeld werden nicht erhöht.
Positiv hervorzuheben ist: Schulfahrtbeihilfe und Fahrtenbeitrag für Lehrlinge werden ab Jänner 2026 angehoben.
Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit wird eingeschränkt
Bislang war ein geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld in vielen Fällen möglich. Ab 2026 wird dies deutlich eingeschränkt, da eine Nebenbeschäftigung zunehmend als Hemmnis für eine vollversicherte Rückkehr in den Arbeitsmarkt gesehen wird. Nur bestimmte Fallgruppen – etwa Langzeitarbeitslose (ab 365 Tagen), Personen ab 50 oder nach Krankheit – können künftig noch in geringem Ausmaß dazuverdienen.
Eingriffe ins Pensionsrecht
Auch im Pensionssystem wird reformiert:
Für Neu-Pensionist:innen wird die erste Inflationsanpassung nicht mehr im bisherigen Ausmaß gewährt – hier ist mit einer Dämpfung zu rechnen.
Die Korridorpension wird schrittweise verschärft: Das Pensionsantrittsalter steigt von 62 auf 63 Jahre, gleichzeitig wird die erforderliche Versicherungszeit auf 42 Jahre (statt bisher 40) angehoben.
Fazit: Einschnitte mit Signalwirkung
Das sozialrechtliche Sanierungspaket bringt für viele Personengruppen – von Arbeitnehmer:innen über Pensionist:innen bis hin zu Familien – spürbare Veränderungen. Unternehmen, Personalverantwortliche und Berater:innen sollten sich frühzeitig mit den Neuerungen auseinandersetzen, um vorbereitend und rechtssicher reagieren zu können.
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