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Geänderte Gesetzeslage – elektronische Zustellung ab Herbst 2025

  • Autorenbild: Stefan Schuster
    Stefan Schuster
  • 2. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit
Ab 3. September 2025 werden alle Schriftstücke an Unternehmen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, ausschließlich elektronisch über FinanzOnline zugestellt. Ein Ausstieg („Herausoptieren“) ist nicht mehr möglich.

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurden im Frühsommer die Rahmenbedingungen angepasst: Ab September 2025 erhalten viele Unternehmer:innen ihre Post vom Finanzamt nicht mehr per Brief, sondern ausschließlich elektronisch über das Postfach im FinanzOnline-Portal.


Praxistipp: Kontrollieren Sie in Ihren FinanzOnline-Stammdaten unbedingt Ihre aktuelle E-Mail-Adresse. Nur wenn diese hinterlegt ist, bekommen Sie eine Benachrichtigung, sobald ein neues Schriftstück im Portal bereitliegt.


Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die zunehmenden Betrugsversuche: Immer wieder werden gefälschte E-Mails verschickt, die angeblich von der Finanzverwaltung stammen und zur Bekanntgabe von Bankdaten auffordern. Seien Sie hier besonders vorsichtig!


Die Finanzverwaltung verschickt keine amtlichen Mitteilungen oder Bescheide per E-Mail – sämtliche Schreiben finden Sie ausschließlich in Ihrem FinanzOnline-Postfach. Wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt, steigen Sie nur über den offiziellen Zugang ins Portal ein oder wenden Sie sich direkt an unsere Kanzlei.


Wissenswertes:

·      Rechtswirksam zugestellt ist ein Schriftstück, sobald es im Posteingang von FinanzOnline abrufbar ist.

·      E-Mail-Benachrichtigungen informieren Sie über neue Eingänge - sofern Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt und die Benachrichtigungsfunktion aktiviert haben.

·      Vertretungsverhältnisse bleiben bestehen - Ihr Steuerberater erhält weiterhin die Zustellungen, sofern eine Zustellungsvollmacht vorliegt.

·      Ausnahmen sind möglich, wenn eine elektronische Zustellung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.


Tipps für FON-Benutzer: 

·      Loggen Sie sich regelmäßig in FinanzOnline ein.

·      Prüfen und aktualisieren Sie Ihre E-Mail-Adresse.

·      Aktivieren Sie die E-Mail-Benachrichtigung.

·      Archivieren Sie zugestellte Dokumente außerhalb von FinanzOnline.

·      Stellen Sie eine interne Weiterleitung bei Abwesenheiten sicher.

 
 
 

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