ESt & GrESt: Neue Belastungen ab Juli 2025
- Stefan Schuster

- 26. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Das Jahr 2025 steht ganz im Zeichen kleiner, aber wirksamer Sparmaßnahmen. Mit Juli treten weitere steuerliche Änderungen in Kraft – mit Folgen für Arbeitnehmende, Immobilienbesitzer:innen und Unternehmen.
Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Kalte Progression teilweise eingefroren
Ab 2026 wird die vollständige Inflationsanpassung eingeschränkt: Zwar bleibt der Steuertarif weitgehend indexiert, doch Absetzbeträge und Pauschalen profitieren nur noch teilweise von der Teuerung.
Klimabonus gestrichen – Pendlereuro verdreifacht
Der Klimabonus entfällt vollständig, auch die Förderung des Klimatickets läuft aus – die Preise steigen entsprechend.Positiv: Der Pendlereuro wird ab 2026 verdreifacht, das Pendlerpauschale bleibt unverändert.
Steuerfreie Mitarbeiterprämie – nur noch eingeschränkt nutzbar
Für 2025 und 2026 wurde ein neues Modell eingeführt:
Max. 1.000 € lohnsteuerfrei pro Jahr,
Keine SV-Befreiung,
Nur bei zusätzlicher Auszahlung steuerfrei (keine Ersatzleistung),
Differenzierte Auszahlung im Betrieb ist möglich, muss aber sachlich begründet sein.
Sonstige Änderungen auf einen Blick:
USt-Befreiung für Verhütungsmittel & Frauenhygieneprodukte ab 2026
Elektronische Zustellung vom Finanzamt ab September verpflichtend
Pauschale Betriebsausgaben teils leicht erhöht
Privatstiftungen erneut verschärft
Umwidmungszuschlag erhöht Immobilienbesteuerung
Wird ein Grundstück verkauft, das ab 1.1.2025 neu gewidmet wurde, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die ImmoESt um 30 %. Das betrifft unbebaute Grundstücke und den Grundanteil bebauter Flächen – egal ob im Privat- oder Betriebsvermögen. Greift eine Befreiung, entfällt auch der Zuschlag.
Grunderwerbsteuer: Massive Verschärfung bei Anteilsübertragungen
Bei grundstücksbesitzenden Gesellschaften wurde:
die Beteiligungsschwelle auf 75 % gesenkt,
der Beobachtungszeitraum auf 7 Jahre verlängert,
und die Regelung auf mittelbare Beteiligungen ausgeweitet.
Für sogenannte Immobiliengesellschaften gelten höhere Steuersätze und geänderte Bemessungsgrundlagen. Die Änderungen gelten bereits – und sorgen in der Praxis für große Unsicherheit.
Fazit:
Die Neuregelungen führen zu spürbaren Mehrbelastungen und größerem Abgrenzungsaufwand – insbesondere in der Immobilien- und Personalverrechnung. Eine rechtzeitige Prüfung geplanter Übertragungen oder Bonuszahlungen ist nun wichtiger denn je.



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