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ESt & GrESt: Neue Belastungen ab Juli 2025

  • Autorenbild: Stefan Schuster
    Stefan Schuster
  • 26. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit


Das Jahr 2025 steht ganz im Zeichen kleiner, aber wirksamer Sparmaßnahmen. Mit Juli treten weitere steuerliche Änderungen in Kraft – mit Folgen für Arbeitnehmende, Immobilienbesitzer:innen und Unternehmen.

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Kalte Progression teilweise eingefroren

Ab 2026 wird die vollständige Inflationsanpassung eingeschränkt: Zwar bleibt der Steuertarif weitgehend indexiert, doch Absetzbeträge und Pauschalen profitieren nur noch teilweise von der Teuerung.


Klimabonus gestrichen – Pendlereuro verdreifacht

Der Klimabonus entfällt vollständig, auch die Förderung des Klimatickets läuft aus – die Preise steigen entsprechend.Positiv: Der Pendlereuro wird ab 2026 verdreifacht, das Pendlerpauschale bleibt unverändert.


Steuerfreie Mitarbeiterprämie – nur noch eingeschränkt nutzbar

Für 2025 und 2026 wurde ein neues Modell eingeführt:

  • Max. 1.000 € lohnsteuerfrei pro Jahr,

  • Keine SV-Befreiung,

  • Nur bei zusätzlicher Auszahlung steuerfrei (keine Ersatzleistung),

  • Differenzierte Auszahlung im Betrieb ist möglich, muss aber sachlich begründet sein.


    Sonstige Änderungen auf einen Blick:

  • USt-Befreiung für Verhütungsmittel & Frauenhygieneprodukte ab 2026

  • Elektronische Zustellung vom Finanzamt ab September verpflichtend

  • Pauschale Betriebsausgaben teils leicht erhöht

  • Privatstiftungen erneut verschärft


Umwidmungszuschlag erhöht Immobilienbesteuerung

Wird ein Grundstück verkauft, das ab 1.1.2025 neu gewidmet wurde, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die ImmoESt um 30 %. Das betrifft unbebaute Grundstücke und den Grundanteil bebauter Flächen – egal ob im Privat- oder Betriebsvermögen. Greift eine Befreiung, entfällt auch der Zuschlag.


Grunderwerbsteuer: Massive Verschärfung bei Anteilsübertragungen

Bei grundstücksbesitzenden Gesellschaften wurde:

  • die Beteiligungsschwelle auf 75 % gesenkt,

  • der Beobachtungszeitraum auf 7 Jahre verlängert,

  • und die Regelung auf mittelbare Beteiligungen ausgeweitet.

Für sogenannte Immobiliengesellschaften gelten höhere Steuersätze und geänderte Bemessungsgrundlagen. Die Änderungen gelten bereits – und sorgen in der Praxis für große Unsicherheit.


Fazit:

Die Neuregelungen führen zu spürbaren Mehrbelastungen und größerem Abgrenzungsaufwand – insbesondere in der Immobilien- und Personalverrechnung. Eine rechtzeitige Prüfung geplanter Übertragungen oder Bonuszahlungen ist nun wichtiger denn je.

 
 
 

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