Registrierkassen-Jahresbeleg bis 15. Februar prüfen
- Stefan Schuster

- vor 6 Tagen
- 1 Min. Lesezeit
Für alle Unternehmerinnen und Unternehmer mit Registrierkasse gibt es zu Jahresbeginn eine fixe administrative Pflicht: Der Registrierkassen-Jahresbeleg muss erstellt, geprüft und aufbewahrt werden.
Monats- und Jahresbelege – kurz erklärt
Am Ende jedes Kalendermonats ist aus jeder Registrierkasse ein Monatsbeleg zu erstellen. Diese Monatsbelege müssen nicht mit der BMF-Prüf-App geprüft werden.
Zum Jahresende ist zusätzlich der sogenannte Jahresbeleg zu erzeugen. Dieser muss am 31. Dezember erstellt werden, unabhängig vom Bilanzstichtag, geprüft werden (Prüf-App oder Webservice) und mindestens sieben Jahre in leserlicher Form aufbewahrt werden.
Der Monatsbeleg Dezember ist zugleich der Jahresbeleg. Wie jeder Monatsbeleg handelt es sich dabei um einen Nullbeleg.
Prüfung bis spätestens 15. Februar
Der Jahresbeleg zum 31.12.2025 muss spätestens bis 15. Februar 2026 geprüft werden. Alle an FinanzOnline übermittelten Belege werden dort gespeichert und sind inklusive Prüfstatus („ok“ oder „fehlerhaft“) einsehbar.
Wenn wir die Belegprüfung über FinanzOnline für Sie durchführen sollen, bitten wir um rechtzeitige Übermittlung des Jahresbelegs.
Tipp: Automatisierung nutzen
Am komfortabelsten ist es, wenn der Jahresbeleg automatisch erstellt wird, nicht ausgedruckt werden muss und automatisiert an FinanzOnline zur Prüfung übermittelt wird. Erkundigen Sie sich dazu am besten direkt bei Ihrem Kassenhersteller oder Kassenhändler, ob diese Funktion bei Ihrer Registrierkasse verfügbar ist.
Ausblick: Erleichterungen bei der Belegerteilung geplant
Im Regierungsprogramm der neuen Dreier-Koalition sind Erleichterungen bei der Belegerteilungspflicht angekündigt. Geplant ist unter anderem, dass bei Registrierkassenumsätzen bis 35 Euro keine Belegausstellungspflicht mehr gelten soll, Belege auch digital ausgestellt werden können und weitere Vereinfachungen bei der Führung von Registrierkassen umgesetzt werden.
Laut aktuellen Ankündigungen sollen diese Maßnahmen ab Jahresbeginn 2026 greifen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags lagen jedoch noch keine entsprechenden Gesetzesänderungen vor.



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