Für die Jahre 2024 und 2025 wird der USt-Satz in bestimmten Fällen auf null gestellt. Damit sollen finanzielle Anreize für private Investitionen in PV-Anlagen geschaffen werden.
Für die Lieferung und die Installation von PV-Modulen an Betreiber einer PV-Anlage wurde ein Steuersatz in Höhe von 0% eingeführt. Der 0%-Steuersatz gilt aber nur, wenn die Engpassleistung der PV-Anlage nicht mehr als 35 kWp beträgt. Weitere Voraussetzung ist, dass die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird oder betrieben werden soll:
- Gebäude, die Wohnzwecken dienen,
- Gebäude, die von der öffentlichen Hand genutzt werden oder
- Gebäude, die von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen genutzt werden.
Die Steuerbefreiung greift außerdem nur bei Lieferungen an den Betreiber einer PV-Anlage zu Zwecken des Betriebs durch den Betreiber. Die in der Lieferkette vorausgehenden Lieferungen werden unverändert mit 20% versteuert. Als Betreiber einer PV-Anlage gelten jene Personen, die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Anlage betreiben.
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