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Normverbrauchsabgabe – Ende der NoVA für leichte Nutzfahrzeuge

  • Autorenbild: Schuster Steuerberatung
    Schuster Steuerberatung
  • 21. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit
Seit 1. Juli 2025 gilt eine wichtige Änderung: Leichte Nutzfahrzeuge sind wieder von der NoVA befreit.

Damit wurde jene Regelung zurückgenommen, die erst 2021 eingeführt wurde und seither auch für Kleintransporter und Pick-ups eine Abgabe vorsah.


Die NoVA, ursprünglich vor über 30 Jahren als Steuer für neue Motorräder und Pkw eingeführt, wurde im Juli 2021 auch auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (Fahrzeugklasse N1) ausgeweitet. Ausgenommen waren damals nur jene Fahrzeuge, die überwiegend zur Güterbeförderung dienen.


Mit der neuerlichen Änderung sind typische Kastenwägen und Pick-ups mit Einzelkabine nun wieder NoVA-frei, sofern sie höchstens drei Sitzplätze haben. Kleinbusse mit vier bis neun Sitzplätzen unterliegen hingegen weiterhin der NoVA, da sie im Wesentlichen für die Personenbeförderung ausgelegt sind.


Komplex wird es bei Fahrzeugen mit zwei Sitzreihen: Hier prüft das Finanzministerium im Detail, ob das Fahrzeug eher der Personen- oder Güterbeförderung dient. Ausschlaggebend sind Ausstattungsmerkmale – und die Liste ist überraschend genau. Nach Ansicht des BMF sprechen

z. B. Panoramadach, getönte Scheiben ab der B-Säule, permanenter Allradantrieb oder elektrische Schiebetüren gegen eine Befreiung und führen zur NoVA-Pflicht.


Praxisrelevant: Die NoVA wird bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs in Österreich fällig. Wer die Anschaffung eines leichten Nutzfahrzeugs plant, sollte die konkrete Ausstattung daher sorgfältig prüfen – denn kleine Details können über mehrere tausend Euro Steuerlast entscheiden.

 
 
 

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