Ausgewählte Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung
- Schuster Steuerberatung

- vor 5 Tagen
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Kurz vor Jahresende wurden noch zwei Gesetzesvorhaben beschlossen. Während eines davon punktuelle Anpassungen enthält, zielt das andere auf eine intensivere Bekämpfung von Steuerbetrug ab. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl relevanter Neuerungen, die ab 2026 Wirkung entfalten.
Vermietung besonders repräsentativer Wohnimmobilien
Die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken unterliegt grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 Prozent. Da mit der Anschaffung oder Errichtung solcher Immobilien häufig hohe Vorsteuerbeträge verbunden sind, kam es in der Vergangenheit in bestimmten Konstellationen zu hohen Vorsteuerguthaben, insbesondere bei der Vermietung durch Gesellschaften oder Privatstiftungen an nahestehende Personen.
Um unsystematische Ergebnisse und außerunternehmerische Gestaltungen zu vermeiden, wird die steuerpflichtige Vermietung von besonders repräsentativen Wohnimmobilien künftig zwingend unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet, dass kein Vorsteuerabzug mehr aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusteht und die Vermietung umsatzsteuerfrei bleibt.
Als besonders repräsentativ gilt ein Wohn-Grundstück, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als zwei Millionen Euro pro Wohneinheit betragen. Diese Regelung gilt für Vermietungsumsätze ab dem 1. Jänner 2026 und nur für Grundstücke, die nach dem 31. Dezember 2025 angeschafft oder hergestellt wurden.
Ungerechtfertigte Verluste nun Finanzstrafdelikt
Das vorsätzliche Erklären ungerechtfertigter Verluste in einer Steuererklärung stellt künftig eine Abgabenhinterziehung dar. Wer bewusst Verluste geltend macht, die tatsächlich nicht bestehen und in künftigen Veranlagungszeiträumen einkommensmindernd wirken könnten, macht sich damit finanzstrafrechtlich strafbar. Ziel dieser Regelung ist die Stärkung der Steuergerechtigkeit sowie die Bekämpfung von Steuer- und Zollbetrug.
Automatisierter Datenaustausch bei Familienbeihilfe
Der Datenverkehr mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger soll künftig durch einen automatisierten Änderungsdienst erweitert werden. Relevante Versicherungsdaten sollen regelmäßig an die Finanzverwaltung übermittelt werden, um Änderungen beim Anspruch auf Familienbeihilfe frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es, ungerechtfertigte Auszahlungen zu vermeiden und Rückforderungen zu reduzieren.



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