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Jahresurlaub planen

  • Autorenbild: Irene Schuster
    Irene Schuster
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit
Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist ein zentrales Thema im Arbeitsverhältnis und wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen ist es daher hilfreich, die wichtigsten Regeln zum Urlaubsanspruch zu kennen.

In Österreich beträgt der gesetzliche Mindesturlaub grundsätzlich fünf Wochen pro Arbeitsjahr. Nach 25 anrechenbaren Dienstjahren erhöht sich dieser Anspruch auf sechs Wochen. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur Dienstzeiten beim aktuellen Arbeitgeber zählen können, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch frühere Beschäftigungszeiten angerechnet werden.

Im ersten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch anteilig.


Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen den Urlaub im Verhältnis zur bereits zurückgelegten Dienstzeit erwerben. Ab dem zweiten Arbeitsjahr steht der volle Jahresurlaub bereits zu Beginn des Arbeitsjahres zur Verfügung.


Ein wichtiger Grundsatz im österreichischen Arbeitsrecht lautet: Urlaub muss immer im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart werden. Weder Arbeitgeber:innen noch Arbeitnehmer:innen können den Urlaub grundsätzlich einseitig festlegen.

Nicht verbrauchter Urlaub kann grundsätzlich zwei Jahre übertragen werden. Danach kann der Urlaubsanspruch verfallen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Arbeitgeber:innen Arbeitnehmer:innen tatsächlich die Möglichkeit gegeben haben, den Urlaub zu konsumieren.


Endet ein Dienstverhältnis und bestehen noch offene Urlaubstage, müssen diese grundsätzlich finanziell abgegolten werden. Diese sogenannte Urlaubsersatzleistung wird gemeinsam mit der Endabrechnung ausbezahlt. Gerade in kleineren Unternehmen empfiehlt es sich, Urlaubsstände regelmäßig zu überprüfen, um hohe Resturlaubsstände zu vermeiden und die Personalplanung besser steuern zu können.

 
 
 

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