Seit Jahresbeginn 2025 wurde der Inlands-Tagessatz für die sog. Diäten von 26,40 brutto auf 30,00 brutto angehoben. Darin sind 10% USt enthalten, die als Vorsteuer abgezogen werden können.
Die Aliquotierungsregel gilt unverändert, demnach gilt dieser Tagessatz zwar für einen Tag, der aber mit 12 Stunden berechnet wird. Pro angefangene Stunde stehen daher bei Reisen im Inland nun 2,50 Euro zu (bisher 2,20).
Für die Kosten einer Übernachtung innerhalb Österreichs werden die Aufwendungen gemäß der Rechnung ohne Obergrenze anerkannt. Verfügt der Steuerpflichtige über keinen Beleg, dann kann immerhin auf das sog Nächtigungspauschale zurückgegriffen werden, welches seit Jänner von 15,00 auf 17,00 pro Nacht angehoben wurde. Auch daraus können von Unternehmen 10% Vorsteuerabzug beansprucht werden.
Völlig neu gibt es seit Jahresanfang aufgrund der Fahrtkostenersatz-Verordnung die Möglichkeit, dass Mitarbeiter für ihre beruflich veranlasste Reise fiktive Aufwendungen für ein Öffi-Ticket geltend machen können. Das gilt immer dann, wenn diese berufliche Reise mit einem Öffi absolviert wird und der Dienstnehmer dafür keinen Fahrschein kauft bzw. kaufen muss, weil zB eine Jahreskarte privat gekauft wurde.
In einem solchen Fall konnten in der Vergangenheit gar keine Reisekosten steuerlich geltend gemacht werden. Nun aber können fiktive Öffi-Kosten in der billigsten Ticketkategorie entweder lohnsteuerfrei vom Dienstgeber ausbezahlt werden oder vom Mitarbeiter in seiner Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten beantragt werden.
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