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Mitarbeiter-Prämie 2025: Was bleibt steuerfrei?

  • Autorenbild: Stefan Schuster
    Stefan Schuster
  • 18. Nov.
  • 1 Min. Lesezeit
Für das Kalenderjahr 2025 steht Unternehmen weiterhin die Möglichkeit offen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine steuerfreie Mitarbeiter-Prämie auszuzahlen – allerdings in einer reduzierten Form.

Steuerfrei bleiben bis zu 1.000 Euro pro Person und Jahr.

Wichtig:

- Keine Befreiung mehr von Sozialversicherung und

- keine Befreiung von Lohnnebenkosten.

 

Damit unterscheidet sich die Prämie 2025 deutlich von bisherigen Modellen der letzten Jahre. Unternehmen sollten daher unbedingt frühzeitig mit ihrer Lohnverrechnung Rücksprache halten, um die korrekte Abwicklung sicherzustellen.

 

Dauerhafte Alternative: Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung

 

Im Zuge der letzten Öko-Steuerreform wurde ein neues, dauerhaftes Modell eingeführt: die Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung. Sie bietet eine zusätzliche Möglichkeit, Beschäftigte steuerbegünstigt am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen – allerdings mit zahlreichen Detailregelungen wie Voraussetzungen, Bemessungsgrundlage und Auszahlungsmodalitäten.

 

Auch hier gilt: Eine enge Abstimmung mit der Lohnverrechnung ist empfehlenswert, um die Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.

 

Gemeinsame Obergrenze beachten

 

Die Mitarbeiter-Prämie und die Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung teilen sich eine gemeinsame jährliche Höchstgrenze von 3.000 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Wie diese Summe aufgeteilt wird, ist flexibel – entscheidend ist, dass die Gesamtgrenze nicht überschritten wird.

 
 
 

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