Mit der Teuerungs-Prämie, einer Gewinnbeteiligung oder dem Klimaticket gibt es abgabenrechtlich attraktive Möglichkeiten Mitarbeiter:innen zu belohnen.
Teuerungs-Prämie
Wie im Vorjahr gibt es auch im Kalenderjahr 2023 für alle Unternehmen die Möglichkeit, an alle/einzelne Mitarbeiter eine sogenannte Teuerungs-Prämie lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Begünstigt sind pro Mitarbeiter (unabhängig vom wöchentlichen Arbeitsausmaß) € 2.000,00 pro Jahr. Sofern es dazu in einem Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung eine Regelung gibt oder die Auszahlung an alle Mitarbeiter erfolgt, können nochmal zusätzlich € 1.000,00 begünstigt abgerechnet werden.
Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung
Aufgrund der letzten Öko-Steuerreform gibt es mit der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung auch ein ähnliches dauerhaftes Steuerzuckerl. Für beide Prämien gibt es eine gemeinsame Obergrenze von € 3.000,00 jährlich.
Klimaticket
Auch ein Öffi-Ticket kann für Mitarbeiter:innen vorteilhaft sein. Die kostenlose Gewährung von Wochen-, Monats- und Jahreskarten sind nämlich abgabenrechtlich begünstigt und führen bei den Empfängern zu keinem Sachbezug, sofern das Ticket zumindest am Wohnort sowie am Arbeitsort des jeweiligen Mitarbeiters gültig ist. Auch eine (teilweise) Übernahme der Kosten dafür ist begünstigt.
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