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Kilometergeld – Anpassung schon wieder geändert

  • Autorenbild: Irene Schuster
    Irene Schuster
  • 4. Nov.
  • 1 Min. Lesezeit
Mit Jahresbeginn 2025 wurde das amtliche Kilometergeld einheitlich auf 0,50 Euro pro Kilometer angehoben – unabhängig vom Fahrzeug.

Diese Neuerung hielt aber nicht lange: Seit 1. Juli 2025 gelten wieder unterschiedliche Sätze.


Für Motorräder, Mofas und Fahrräder beträgt das Kilometergeld nun nur noch 0,25 Euro pro Kilometer. Für Pkw bleibt es bei 0,50 Euro.


Im Steuerrecht gelten weiterhin die Obergrenzen von 30.000 km jährlich für motorbetriebene Fahrzeuge und 3.000 km für Fahrräder.


Bei Tages- und Nächtigungsgeldern gab es hingegen keine Änderungen.

 
 
 

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