Freie Dienstnehmer:innen - worauf Unternehmen achten sollten
- Irene Schuster

- vor 2 Tagen
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Freie Dienstnehmer:innen stellen im österreichischen Arbeitsrecht eine besondere Beschäftigungsform dar. Sie bewegen sich rechtlich zwischen einem klassischen Dienstverhältnis und einer selbstständigen Tätigkeit.
Freie Dienstnehmer:innen sind grundsätzlich sozialversichert, unterliegen jedoch nicht allen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die für Arbeitnehmer:innen gelten. So bestehen beispielsweise keine klassischen Regelungen zu Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Typische Merkmale eines freien Dienstverhältnisses sind:
keine persönliche Arbeitspflicht
größere Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung
keine starke organisatorische Eingliederung in den Betrieb
In der Praxis ist die Abgrenzung jedoch oft schwierig. Wird ein:e freie:r Dienstnehmer:in tatsächlich wie ein:e Arbeitnehmer:in eingesetzt, kann dies bei einer Prüfung zu einer Umqualifizierung in ein echtes Dienstverhältnisführen.
Eine solche Umqualifizierung kann für Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben, etwa:
Nachzahlungen bei Sozialversicherung
Nachforderungen bei Lohnsteuer
zusätzliche Zuschläge oder Strafzahlungen
Gerade bei längerfristigen Kooperationen empfiehlt sich daher eine saubere vertragliche Gestaltung. Unternehmer:innen sollten außerdem regelmäßig prüfen, ob die tatsächliche Zusammenarbeit noch dem ursprünglichen Vertragsmodell entspricht.
Eine frühzeitige steuerliche und arbeitsrechtliche Beratung kann helfen, rechtliche Risiken zu vermeiden und klare Strukturen zu schaffen.



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