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Freie Dienstnehmer:innen - worauf Unternehmen achten sollten

  • Autorenbild: Irene Schuster
    Irene Schuster
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit
Freie Dienstnehmer:innen stellen im österreichischen Arbeitsrecht eine besondere Beschäftigungsform dar. Sie bewegen sich rechtlich zwischen einem klassischen Dienstverhältnis und einer selbstständigen Tätigkeit.

Freie Dienstnehmer:innen sind grundsätzlich sozialversichert, unterliegen jedoch nicht allen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die für Arbeitnehmer:innen gelten. So bestehen beispielsweise keine klassischen Regelungen zu Urlaub oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.


Typische Merkmale eines freien Dienstverhältnisses sind:

  • keine persönliche Arbeitspflicht

  • größere Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung

  • keine starke organisatorische Eingliederung in den Betrieb


In der Praxis ist die Abgrenzung jedoch oft schwierig. Wird ein:e freie:r Dienstnehmer:in tatsächlich wie ein:e Arbeitnehmer:in eingesetzt, kann dies bei einer Prüfung zu einer Umqualifizierung in ein echtes Dienstverhältnisführen.


Eine solche Umqualifizierung kann für Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben, etwa:

  • Nachzahlungen bei Sozialversicherung

  • Nachforderungen bei Lohnsteuer

  • zusätzliche Zuschläge oder Strafzahlungen


Gerade bei längerfristigen Kooperationen empfiehlt sich daher eine saubere vertragliche Gestaltung. Unternehmer:innen sollten außerdem regelmäßig prüfen, ob die tatsächliche Zusammenarbeit noch dem ursprünglichen Vertragsmodell entspricht.


Eine frühzeitige steuerliche und arbeitsrechtliche Beratung kann helfen, rechtliche Risiken zu vermeiden und klare Strukturen zu schaffen.


 
 
 

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