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Dienstwagen im Unternehmen

  • Autorenbild: Schuster Steuerberatung
    Schuster Steuerberatung
  • vor 11 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit
Dienstwagen sind in vielen Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Vergütung. Werden Firmenfahrzeuge jedoch auch privat genutzt, hat dies steuerliche Auswirkungen für Arbeitnehmer:innen.

Stellt ein Unternehmen einem/einer Arbeitnehmer:in ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, entsteht grundsätzlich ein Sachbezug. Dieser Sachbezug wird dem monatlichen Einkommen zugerechnet und unterliegt damit der Lohnsteuer sowie den Sozialversicherungsabgaben.


Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor beträgt der Sachbezug in der Regel 2 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat, maximal jedoch 960 Euro monatlich. Bei besonders emissionsarmen Fahrzeugen reduziert sich dieser Wert auf 1,5 Prozent der Anschaffungskosten.

Eine wichtige Ausnahme gilt für reine Elektrofahrzeuge. Hier beträgt der Sachbezug derzeit null Euro. Das bedeutet, dass die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens steuerlich keine zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer:innen verursacht.


Wird ein Firmenfahrzeug ausschließlich beruflich genutzt, entsteht kein Sachbezug. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine private Nutzung tatsächlich ausgeschlossen ist. In solchen Fällen kann ein Fahrtenbuch sinnvoll sein, um die Nutzung entsprechend nachzuweisen.

Auch Fragen rund um Treibstoffkosten, Stromladungen oder Wartungskosten sollten im Unternehmen klar geregelt sein. Eine transparente Vereinbarung im Dienstvertrag oder in einer Dienstwagenrichtlinie kann hier für Klarheit sorgen.


 
 
 

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