Homeoffice und Telearbeit
- Irene Schuster

- 21. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Homeoffice hat sich in vielen Unternehmen dauerhaft etabliert. Auch wenn die Arbeit von zu Hause inzwischen selbstverständlich geworden ist, gelten dafür weiterhin klare arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen.
In Österreich gilt grundsätzlich: Homeoffice muss zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in vereinbart werden.Ein einseitiger Anspruch auf Homeoffice besteht weder für Arbeitgeber:innen noch für Arbeitnehmer:innen.
In der Praxis wird Homeoffice häufig in schriftlichen Vereinbarungen geregelt. Darin können beispielsweise folgende Punkte festgelegt werden:
Umfang der Homeoffice-Tätigkeit
Arbeitszeiten
Verwendung von Arbeitsmitteln
Datenschutz und Datensicherheit
Arbeitnehmer:innen können für Homeoffice-Tage ein Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend machen. Gleichzeitig besteht für Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, Kostenersätze zu leisten, etwa für Arbeitsmittel, Internetkosten oder ergonomische Ausstattung.
Wichtig ist außerdem, dass auch im Homeoffice arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen gelten. Dazu zählen insbesondere Arbeitszeitregelungen, Ruhezeiten sowie Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes.
Viele Unternehmen definieren daher klare Homeoffice-Richtlinien, um organisatorische Abläufe zu erleichtern und Rechtssicherheit zu schaffen.



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