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Homeoffice - steuerliche Begünstigung fällt 2027 weg

Autorenbild: Irene Schuster
Irene Schuster
vor 4 Tagen
1 Min. Lesezeit
Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, muss sich ab 2027 auf eine steuerliche Änderung einstellen. Die bisherige Telearbeitspauschale wird abgeschafft.

Bislang konnten für jeden Telearbeitstag 3 Euro, maximal jedoch 300 Euro jährlich, steuerfrei berücksichtigt werden. Diese Begünstigung entfällt mit Jahresbeginn 2027.


Eine gute Nachricht gibt es dennoch: Die steuerliche Absetzbarkeit ergonomischer Arbeitsmöbel wie Schreibtisch, Bürostuhl oder geeigneter Beleuchtung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin bestehen. Wer also sein Homeoffice neu ausstatten möchte, kann auch künftig von einer steuerlichen Begünstigung profitieren.

 
 
 

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