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Handwerkerbonus 2025 – Erweiterung auf EU-Unternehmen

  • Autorenbild: Irene Schuster
    Irene Schuster
  • 7. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit
Der Handwerkerbonus wurde angepasst: Neu ist, dass die förderbaren Arbeiten nicht zwingend von einem österreichischen Unternehmen ausgeführt werden müssen.

Um Bedenken hinsichtlich einer möglichen EU-Rechtswidrigkeit auszuräumen, hat der Gesetzgeber den Kreis der ausführenden Betriebe erweitert.


Damit gilt: Handwerkerleistungen können sowohl von österreichischen Betrieben als auch von Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU- oder EWR-Staat erbracht werden.


Gefördert werden Arbeitsleistungen, die im Kalenderjahr 2025 durchgeführt werden. Die Förderung beträgt 20 % der Arbeitskosten, maximal jedoch 1.500 Euro.


Anträge können online unter www.handwerkerbonus.gv.at eingebracht werden.


Einen ausführlichen Artikel zu den allgemeinen Rahmenbedingungen des Handwerkerbonus haben wir bereits zu Jahresbeginn veröffentlicht.

 
 
 

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