Ab 15.07.2024 können Privatpersonen für Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich den Handwerkerbonus beantragen.
Förderbar sind Renovierungen und Sanierungen, Infrastrukturarbeiten, Gartenarbeiten aber auch der Einbau von Möbel oder die Errichtung von Pools.
Allerdings werden nur die reinen Netto-Arbeitskosten (keine Materialkosten) gefördert, die auch separat auf der Rechnung ausgewiesen sein müssen. Die Förderhöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten von max. € 10.000 (2024) und € 7.500 (2025). Für das Jahr 2024 können also max. € 2.000 rückerstattet werden.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Website des BM für Arbeit und Wirtschaft:
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