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Gewinnfreibetrag 2025: Worauf Unternehmer:innen jetzt achten sollten

  • Autorenbild: Stefan Schuster
    Stefan Schuster
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit
Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zu – also Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern sowie Personengesellschaften, nicht jedoch Kapitalgesellschaften. Die jährliche Obergrenze liegt bei 46.400 Euro.

 

Wie funktioniert der GFB?

Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro gibt es den Grundfreibetrag automatisch – ohne Investitionen. Dieser Teil steht grundsätzlich auch bei Pauschalierungen zu.

 

Liegt der Gewinn über 33.000 Euro, wird der darüber liegende Teil mit 13 % (bzw. bei höheren Gewinnen aufgrund der Einschleifregelung mit bis zu nur 4,5 %) begünstigt. Für diesen investitionsbedingten Freibetrag sind Investitionen zwingend erforderlich. Eine gute Jahresplanung ist daher entscheidend, um den vollen Vorteil zu sichern.

 

Investitionen richtig timen

Wenn heuer bereits ausreichend Wertpapiere für den GFB angeschafft wurden, kann es steuerlich sinnvoll sein, Sachinvestitionen ins Jahr 2026 zu verschieben. Das bedeutet zwar:

- Verzicht auf die Halbjahres-AfA im laufenden Jahr

- dadurch höherer Gewinn 2025

 

aber im Gegenzug können Sie 2026 den GFB voll ausschöpfen – ohne erneut Wertpapiere kaufen zu müssen.

 

Eine Verschiebung ist nicht nötig, wenn:

- für 2026 kein Gewinn über 33.000 Euro erwartet wird oder

- ohnehin ausreichende Investitionspläne bestehen, um im Folgejahr die GFB-Grenzen auszunutzen.

 

Wichtig: Die Behaltefrist

Jene Wirtschaftsgüter, die in der Vergangenheit als Grundlage für den GFB dienten, müssen mindestens 4 Jahre im Betrieb verbleiben. Werden sie vorher verkauft oder aussortiert, droht eine Nachversteuerung.

 

Positiv:

Die 4-jährige Behaltefrist für Investitionen aus 2021 läuft heuer aus – solche Güter (z. B. Wertpapiere) können daher problemlos veräußert werden.

 
 
 

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