Die freiwillige Arbeitnehmerveranlagung (umgangssprachlich: Steuerausgleich) kann 5 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Freiwillige Arbeitnehmerveranlagungen (ANV) können nur für die letzten 5 Kalenderjahre beantragt werden: Bis zum Jahr 2018 zurück gelangt man daher nicht mehr lange. Diese Frist bleibt auch für Fälle wirksam, in denen das Finanzamt eine antragslose ANV zwar durchgeführt hat, aber mangels Wissen nicht alle Absetzposten berücksichtigen konnte. Auch hier sollten Sie noch aktiv werden!
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