Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast unmittelbar reduziert. Die Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe.
Um den Familienbonus Plus voll auszuschöpfen (der Steuerbetrag kann max. auf Null reduziert werden) muss eine Steuerbelastung in entsprechender Höhe vorhanden sein.
Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder nur eine geringe Steuer bezahlen, erhalten den sogenannten Kindermehrbetrag.
Beantragen kann man den Familienbonus Plus entweder über die Lohnverrechnung beim Arbeitgeber (Formular E30), dann erhalten sie die Steuerreduktion monatlich über die Lohn- bzw. Gehaltsauszahlung, oder jährlich über die Steuererklärung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1).
Zwischen Eltern (oder auch Lebenspartnern) kann der Familienbonus-Plus auch aufgeteilt werden (das gilt auf für getrenntlebende Eltern). Als Elternteil können Sie entweder den ganzen Familienbonus Plus beantragen oder Sie machen jeweils den halben Betrag geltend. Bei getrenntlebenden Eltern wird auch der Umfang der Unterhaltsleistung bei der Beantragung berücksichtigt.
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