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Bonus ja – aber bitte mit System

  • Autorenbild: Irene Schuster
    Irene Schuster
  • 15. Juli
  • 2 Min. Lesezeit
Variable Gehaltsbestandteile wie Boni, Prämien oder Erfolgsbeteiligungen sind aus der modernen Vergütungspraxis nicht mehr wegzudenken. Sie sollen Leistungsanreize schaffen und die Wertschätzung gegenüber besonders engagierten Mitarbeiter:innen ausdrücken. Doch ihre rechtssichere und faire Ausgestaltung erfordert Aufmerksamkeit – insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten steuerfreien Prämienregelungen.

Freiwillig oder verpflichtend – das macht einen Unterschied

Wird ein Bonussystem eingeführt, stellt sich zunächst die Frage: Handelt es sich um eine leistungsbezogene Prämie mit kollektivem Bezug – wie etwa Akkord- oder Zielprämien? Dann ist eine notwendige Betriebsvereinbarung zwingend erforderlich. Ohne Zustimmung des Betriebsrats ist die Einführung unzulässig. Anders bei freiwilligen Sonderzahlungen, etwa bei Erfolgsprämien oder Bonuszahlungen für Einzelpersonen: Hier genügt eine sogenannte freiwillige Betriebsvereinbarung, also ohne Mitbestimmungsrecht. Gibt es keinen Betriebsrat, erfolgt die Regelung direkt im Dienstvertrag – idealerweise schriftlich, klar und nachvollziehbar.


Vorsicht bei Klauseln: Transparenz schafft Sicherheit

Besonderes Augenmerk verdienen sogenannte Vorbehaltsklauseln. Ob Widerruf, Änderung oder Unverbindlichkeit – solche Regelungen müssen gut durchdacht, sachlich begründet und fair formuliert sein. Sie sollen Arbeitgeber:innen Flexibilität geben, dürfen aber keine unzulässige Benachteiligung darstellen. Eine unsaubere oder widersprüchliche Klausel kann leicht zur verpflichtenden Zahlung werden – auch wenn sie ursprünglich als freiwillig gedacht war.


Gleichbehandlung ist Pflicht

Vergütungssysteme müssen diskriminierungsfrei gestaltet sein. Unterschiede in der Auszahlung von Prämien bedürfen einer nachvollziehbaren, sachlichen Rechtfertigung – etwa auf Basis von Leistung, Funktion oder Zielerreichung. Besonders heikel: Teilzeitkräfte, ältere Mitarbeitende oder Personen in Karenz dürfen nicht benachteiligt werden.


Bonus mit System – nicht aus dem Bauch heraus

Ein gut gestaltetes Bonussystem braucht eine solide rechtliche Grundlage, klare Kommunikation und organisatorische Vorbereitung. Unternehmen sind gut beraten, bei der Einführung von variablen Vergütungsmodellen nicht nur steuerliche, sondern auch arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen frühzeitig zu prüfen.

Denn eines ist klar: Ein Bonus soll motivieren – nicht für Frust oder Streit sorgen.

 
 
 

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