Einzelunternehmen und Personengesellschaften können von ihrem Gewinn noch einen Teil steuerfrei behandeln – das ermöglicht der Gewinnfreibetrag (GFB).
Der Gewinnfreibetrag wurde schon sehr oft verändert, zuletzt wurden aus 13% für den Grundfreibetrag bereits 15%. Bei der jüngsten Änderung sind die %-Sätze unverändert geblieben, nur die Gewinnschwelle für den Grundfreibetrag wurde indexangepasst. Der Grundfreibetrag hat den Vorteil, dass der GFB ohne Investitionen geltend gemacht werden kann. Der Grundfreibetrag deckt allerdings nur den ersten Teil des Jahresgewinnes ab. Bisher waren das die ersten € 30.000 des Gewinnes. Nun wurde dieser Betrag auf € 33.000 ausgeweitet. Somit können 15% von € 33.000 steuerfrei belassen werden.
Sollte der Gewinn über € 33.000 liegen, sind auch weiterhin die entsprechenden Investitionen notwendig.
Die Änderung gilt für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 begonnen haben – also in der Regel für das laufende Jahr 2024.
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