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Steuerfreibetrag für ehrenamtlich Tätige

Freiwilligenpauschale – so nennt sich der neue Freibetrag für jene Steuerpflichtigen, die ehrenamtlich tätig sind.

 

Für freiwillige Leistungen, die ab dem 1.1.2024 im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit (meist in Institutionen oder Vereinen) erbracht werden, gibt es nun einen steuerfreien Sockelbetrag, die sogenannte Freiwilligenpauschale.


Wenn die Institution für diese Arbeit freiwillig einen Betrag leistet, so bleiben ab heuer für jeden Tätigkeits-Tag € 30 bzw. € 50 steuerfrei. Als steuerfreier Maximalbetrag sind € 1.000 jährlich (kleines Freiwilligenpauschale) bzw. 3.000 jährlich (großes Freiwilligenpauschale) möglich. Einnahmen darüber hinaus sind steuerpflichtig.


Die Institutionen müssen entsprechende Aufzeichnungen führen und ihrer Meldeverpflichtung gegenüber der Finanzbehörde nachkommen.

 

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