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Lohnsteuerfreie Mitarbeiterprämie 2026

  • Autorenbild: Irene Schuster
    Irene Schuster
  • vor 16 Minuten
  • 1 Min. Lesezeit
Mit der Wiedereinführung der lohnsteuerfreien Mitarbeiterprämie setzt die Regierung auch 2026 einen Anreiz, Mitarbeiter:innen für ihre Leistungen zu belohnen.

Die Steuerbegünstigung gilt für Prämien und Bonuszahlungen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 ausbezahlt werden. Pro Mitarbeiter:in können dabei bis zu 500 Euro lohnsteuerfrei gewährt werden.


Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine zusätzliche Prämie oder Bonuszahlung handelt, die bisher nicht regelmäßig oder üblicherweise ausbezahlt wurde. Frühere steuerbegünstigte Prämien – wie die Corona-Prämien (2020 und 2021), die Teuerungsprämien (2022 und 2023) sowie die Mitarbeiterprämien der Jahre 2024 und 2025 – stehen der Steuerbefreiung im Jahr 2026 nicht entgegen.


Damit die Begünstigung in Anspruch genommen werden kann, muss die Mitarbeiterprämie im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen sein. Besteht kein Betriebsrat, ist die Steuerbefreiung grundsätzlich nur dann möglich, wenn allen Mitarbeiter:innen eine entsprechende Prämie gewährt wird.


Unser Tipp: Wer die Auszahlung einer Mitarbeiterprämie plant, sollte die gesetzlichen Voraussetzungen rechtzeitig prüfen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die Prämie steuerlich optimal zu gestalten und korrekt in der Lohnverrechnung umzusetzen.

 
 
 

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