Sparpaket: Gebührenerhöhungen und gezielte Steueranpassungen
- Stefan Schuster
- 29. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Nachdem bereits im Frühjahr erste Maßnahmen zur Budgetsanierung 2025 in Kraft getreten sind, folgte Ende Mai mit dem zweiten Teil ein weiterer gesetzlicher Nachschlag. Dieser bringt gezielte steuerliche Verschärfungen und spürbare Gebührenerhöhungen mit sich – sowohl für Privatpersonen als auch für bestimmte Unternehmensstrukturen wie Stiftungen.
Ein kompakter Überblick:
Privatstiftungen im Fokus
Ab dem Jahr 2026 wird die Zwischensteuer für Privatstiftungen von derzeit 23 % auf 27,5 % erhöht. Damit sollen höhere Beitragsleistungen von vermögenden Strukturen erzielt werden. Parallel dazu steigen auch die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für Stiftungen ab 2026 pauschal um 5 %.
Ebenfalls betroffen: das sogenannte Stiftungseingangssteueräquivalent im Grunderwerbsteuergesetz. Dieses wird für Erwerbsvorgänge durch Privatstiftungen von 2,5 % auf 3,5 % angehoben – ein klarer fiskalischer Eingriff in stiftungsbezogene Immobilientransaktionen.
Gebührenerhöhungen durch Valorisierung
Viele Gebühren nach dem Gebührengesetz wurden seit über einem Jahrzehnt nicht angepasst. Nun erfolgt eine inflationsbedingte Valorisierung – teils in erheblichem Ausmaß. Der Verbraucherpreisindex ist seit 2011 um rund 48 % gestiegen, und genau diese Erhöhung wird nun bei einer Vielzahl von Amtshandlungen nachvollzogen. Zur Begründung wird auch der gestiegene Verwaltungsaufwand der öffentlichen Hand genannt.
Beispiele:
Reisepass (ab 1. Juli 2025): statt rund 76 € künftig 112 €
Führerschein: statt 60,50 € künftig 90 €
Einzelne Gebührentatbestände, die zuletzt 2018 angepasst wurden, erfahren eine geringere Anhebung.
Pensionist:innen zahlen mehr für die Krankenversicherung
Bereits mit Juni 2025 wurde der Beitragssatz zur Krankenversicherung für Pensionist:innen auf einheitlich 6 % erhöht – zuvor lag dieser bei 5,1 %. Als Ausgleich bleibt die Rezeptgebühr im Jahr 2026 auf dem bisherigen Niveau eingefroren.
Fazit: Mehrbelastung mit Signalwirkung
Das zweite Sparpaket bringt eine Kombination aus gezielter Steueranpassung und flächendeckenden Gebührenerhöhungen. Besonders betroffen sind stiftungsnahe Konstruktionen sowie Bürger:innen bei alltäglichen Behördenwegen. Unternehmen und Berater:innen sollten die neuen Regelungen rechtzeitig in ihre Planungen einbeziehen – auch im Hinblick auf Kosten, Liquidität und Vertragsgestaltung.