Krank im Urlaub - bleiben die Urlaubstage erhalten?
- Irene Schuster

- 28. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Eine Erkrankung während des Urlaubs ist ärgerlich. Viele Arbeitnehmer:innen fragen sich dann, ob die betroffenen Urlaubstage verloren sind.
Die Antwort lautet: Nicht unbedingt. Dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage, werden diese Tage grundsätzlich nicht vom Urlaubskonto abgezogen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Erkrankung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde.
Damit der Urlaubsanspruch erhalten bleibt, sind einige Formalitäten einzuhalten.
Der/Die Arbeitgeber:in muss über den Krankenstand informiert werden und nach der Rückkehr ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Bei einer Erkrankung im Ausland können zusätzlich besondere Nachweispflichten gelten.
Wichtig zu wissen: Der Urlaub verlängert sich durch den Krankenstand nicht automatisch. Die betroffenen Urlaubstage gehen jedoch nicht verloren, sondern können zu einem späteren Zeitpunkt, nach entsprechender Vereinbarung mit dem/der Arbeitgeber:in, konsumiert werden.
Unser Tipp: Eine rasche Information an den Arbeitgeber und eine vollständige Dokumentation des Krankenstandes helfen dabei, spätere Unklarheiten zu vermeiden.



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