Im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform 2020 wurde das sog. CO2-pricing und der Klimabonus eingeführt. Die Auszahlung startet im Herbst.
Das Klimabonus-Gesetz ordnet jede österreichische Gemeinde einer Klimabonus-Kategorie zu, weil je nach Erreichbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel unterschiedliche Bonusstufen eingerichtet wurden. In allen vier Bonusstufen wird der jeweilige Betrag deutlich angehoben. So beträgt der Klimabonus heuer zwischen 145 und 290 Euro.
Dazwischen gibt es 195 und 245 Euro als Bonusstufen. Personen mit eingeschränkter Mobilität erhalten immer den höchsten Bonus. Dazu muss im Behindertenpass eingetragen sein, dass die „Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar“ ist, oder ein Parkausweis gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung vorliegen. Dies gilt auch für Personen unter 18 Jahren.
Mit diesem Klimabonus wird ein Teil der zusätzlichen Steuern auf CO2-Emissionen refundiert. In den Genuss des Klimabonus kommen Personen, die im laufenden Jahr für mindestens sechs Monate in Österreich ihren Hauptwohnsitz hatten, die Staatsbürgerschaft oder die Höhe des Einkommens sind dabei nicht relevant. Für minderjährige Kinder wird der halbe Klimabonus auf jenes Konto überwiesen, auf das auch die Familienbeihilfe ausbezahlt wird.
Sollte der Finanzverwaltung von einer Person keine Bankverbindung bekannt sein, so werden Gutscheine ausgegeben, die wieder in den Filialen der bank99 in Bargeld umgetauscht werden können. Neu ist für heuer, dass der Klimabonus ab einem bestimmten Jahreseinkommen steuerpflichtig sein wird, um die soziale Treffsicherheit zu gewährleisten.
Hier können Sie die Höhe Ihres Klimabonus erfahren: https://www.klimabonus.gv.at/#plz
Comments