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BMF-Ansichten zu Einkommensteuer-Themen: Stromladen bei Elektrofahrzeugen

  • Autorenbild: Stefan Schuster
    Stefan Schuster
  • vor 6 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit
Das Finanzministerium aktualisiert regelmäßig die sogenannten Einkommensteuer-Richtlinien. Darin veröffentlicht das BMF seine Sichtweise zur Anwendung steuerlicher Gesetzesbestimmungen. Besonders interessant sind dabei oft neue Interpretationen zu aktuellen Praxisfragen.

Ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt, betrifft das Laden von Elektrofahrzeugen und die steuerliche Behandlung der Stromkosten.

Gerade hier zeigt sich, wie unterschiedlich die steuerlichen Folgen je nach Nutzungssituation ausfallen können.


Wird ein betrieblich genutztes Elektrofahrzeug mit privat erzeugtem Strom geladen, liegt grundsätzlich eine sogenannte Nutzungseinlage vor. Die Stromkosten können dabei dem Grunde nach als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.


Anders ist die Situation bei einem Elektrofahrzeug im Privatvermögen, das auch betrieblich genutzt wird. Werden hier die betrieblichen Fahrten mittels Kilometergeld abgerechnet, sind die Stromkosten bereits mit dem Kilometergeld abgegolten. Ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug für den Strom ist in diesem Fall nicht möglich.


Werden hingegen die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben angesetzt, gelten strengere Nachweispflichten. Voraussetzung ist insbesondere, dass:

  • Ladezeitpunkt,

  • Ladeort und

  • geladene Strommenge

entsprechend dokumentiert werden können.


Der Nachweis kann beispielsweise über Fahrzeugdaten, Apps oder sogenannte „Charging Histories“ des Herstellers erfolgen. Zusätzlich sind Aufzeichnungen über die betriebliche Nutzung erforderlich, etwa in Form eines Fahrtenbuchs.


Die Höhe der abzugsfähigen Stromkosten kann entweder:

  • auf Basis des tatsächlich nachgewiesenen Strompreises oder

  • anhand der vom BMF veröffentlichten durchschnittlichen Stromkosten

ermittelt werden.


Der laut Sachbezugswerteverordnung maßgebliche Durchschnittswert beträgt für das Kalenderjahr 2026 laut BMF-Erlass 32,806 Cent pro kWh.

Gerade bei Elektrofahrzeugen zeigt sich zunehmend, dass eine saubere Dokumentation und klare Trennung zwischen privater und betrieblicher Nutzung steuerlich immer wichtiger werden.

 
 
 

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