Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Zinsen in den letzten Monaten mehrfach abgesenkt. Auf das Zinsgefüge beim Finanzamt wirken sich diese Änderungen nur bedingt aus, weil Änderungen unter 0,5% unbeachtlich sind.
Kurz vor Weihnachten war die letzte spürbare Zinssenkung bemerkbar. Seither gelten für Steuern und Abgaben folgende Zinsen:
Stundungszinsen: 7,03% (für Steuerstundungen und bei Ratenzahlungen)
Aussetzungs-, Anspruchs-, Umsatzsteuer- und Beschwerdezinsen: 4,53%
Wenn Steuerschulden nicht rechtzeitig bezahlt werden können, ist ein Vergleich mit den Kreditzinsen bei einer Bank zu empfehlen Und bitte vergessen Sie nicht: Ein Antrag auf Zahlungserleichterung muss beim Fiskus rechtzeitig eingebracht werden, also spätestens am Fälligkeitstag. Informieren Sie uns daher frühzeitig, wenn wir Ihnen dabei behilflich sein sollen.
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