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Zinsen für Steuern und Abgaben

  • Autorenbild: Stefan Schuster
    Stefan Schuster
  • 11. März
  • 1 Min. Lesezeit
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Zinsen in den letzten Monaten mehrfach abgesenkt. Auf das Zinsgefüge beim Finanzamt wirken sich diese Änderungen nur bedingt aus, weil Änderungen unter 0,5% unbeachtlich sind.

Kurz vor Weihnachten war die letzte spürbare Zinssenkung bemerkbar. Seither gelten für Steuern und Abgaben folgende Zinsen:


Stundungszinsen: 7,03% (für Steuerstundungen und bei Ratenzahlungen)

Aussetzungs-, Anspruchs-, Umsatzsteuer- und Beschwerdezinsen: 4,53%


Wenn Steuerschulden nicht rechtzeitig bezahlt werden können, ist ein Vergleich mit den Kreditzinsen bei einer Bank zu empfehlen Und bitte vergessen Sie nicht: Ein Antrag auf Zahlungserleichterung muss beim Fiskus rechtzeitig eingebracht werden, also spätestens am Fälligkeitstag. Informieren Sie uns daher frühzeitig, wenn wir Ihnen dabei behilflich sein sollen.

 
 
 

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