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Zinsen für Steuern und Abgaben

Autorenbild: Stefan SchusterStefan Schuster
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die Zinsen in den letzten Monaten mehrfach abgesenkt. Auf das Zinsgefüge beim Finanzamt wirken sich diese Änderungen nur bedingt aus, weil Änderungen unter 0,5% unbeachtlich sind.

Kurz vor Weihnachten war die letzte spürbare Zinssenkung bemerkbar. Seither gelten für Steuern und Abgaben folgende Zinsen:


Stundungszinsen: 7,03% (für Steuerstundungen und bei Ratenzahlungen)

Aussetzungs-, Anspruchs-, Umsatzsteuer- und Beschwerdezinsen: 4,53%


Wenn Steuerschulden nicht rechtzeitig bezahlt werden können, ist ein Vergleich mit den Kreditzinsen bei einer Bank zu empfehlen Und bitte vergessen Sie nicht: Ein Antrag auf Zahlungserleichterung muss beim Fiskus rechtzeitig eingebracht werden, also spätestens am Fälligkeitstag. Informieren Sie uns daher frühzeitig, wenn wir Ihnen dabei behilflich sein sollen.

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