Seit Jahresbeginn 2024 sind Vergütungen für ehrenamtliche Wahlbeisitzer steuerfrei.
Entschädigungen für die Tätigkeit als Mitglied einer Wahlbehörde von Gebietskörperschaften, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ab 1.1.2024 geleistet werden, sind steuerfrei.
Der steuerfreie Betrag ist der Höhe nach begrenzt. Diesbezügliche bundesgesetzliche Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen für Wahlen von Volksvertreterinnen sowie im Volksabstimmungsgesetz 1972 enthalten. Weiters umfasst sind landesgesetzliche Regelungen, die insbesondere Landtags- und Gemeinderatswahlen betreffen.
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