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Umsatzsteuer auf PV-Module: Steuerbefreiung endet früher

  • Autorenbild: Irene Schuster
    Irene Schuster
  • 20. Mai
  • 1 Min. Lesezeit
In den letzten fünf Quartalen konnten Privatpersonen beim Kauf und der Montage von Photovoltaik-Modulen (PV-Module) von einer attraktiven steuerlichen Entlastung profitieren:

Dank einer Maßnahme der vorherigen Bundesregierung im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform wurde auf diese Leistungen keine Umsatzsteuer erhoben. Ziel war es, die Energiewende durch kostengünstigere Investitionen in Solarstrom zu beschleunigen.

Doch nun wurde das ursprünglich bis Ende 2025 vorgesehene Steuerprivileg vorzeitig per 31. März beendet.


Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Wer den Vertrag für Kauf und Montage der PV-Anlage bis einschließlich 6. März 2025 abgeschlossen hat, kann weiterhin von der Steuerbefreiung profitieren – und zwar wie ursprünglich vorgesehen bis zum 31. Dezember 2025. Entscheidend ist also nicht das Liefer- oder Installationsdatum, sondern der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

 
 
 

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