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Telearbeit löst Homeoffice ab

  • Autorenbild: Schuster Steuerberatung
    Schuster Steuerberatung
  • 8. Okt. 2024
  • 1 Min. Lesezeit
Die Corona-Pandemie brachte auch Regelungen über das Arbeiten im Homeoffice mit sich. Nun wurden diese Homeoffice-Regeln durch ein neues Gesetz abgelöst – das Telearbeitsgesetz macht das System etwas beweglicher.

Das neue Gesetz ist auf alle Telearbeitsvereinbarungen anzuwenden, die ab 1.1.2025 neu abgeschlossen werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass alle bisherigen Homeoffice (kurz: HO)-Vereinbarungen weiterhin gültig bleiben. Sollte für das HO zusätzliche Orte für das Arbeiten erlaubt werden, so muss das zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer extra vereinbart werden.


Von der Begrifflichkeit spricht man künftig nicht mehr vom Homeoffice, sondern von Telearbeit. In den zahlreichen „Nebengesetzen“ im Arbeitsrecht und auch im Steuerrecht und in der Sozialversicherung wird der neue Begriff verwendet werden. So gibt es zB steuerrechtlich künftig nicht mehr das HO-Pauschale, sondern das Telearbeitspauschale. Für die Steuerfreiheit dieses Telearbeitspauschales müssen die Telearbeits-Tage am Lohnzettel erfasst sein.


Sozialversicherungsrechtlich bringt das Telearbeitsgesetz erweiterten Schutz bei Arbeitsunfällen, dort unterscheidet man zB für den sog Wegschutz zwischen der Telearbeit im engeren und im weiteren Sinn. Arbeitsunfälle sind künftig auch Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit Telearbeit ereignen.


Übrigens: Telearbeit liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin regelmäßig Arbeitsleistungen insbesondere unter Einsatz der dafür erforderlichen Informations- und Kommunikationstechnologie in ihrer Wohnung oder in einer sonstigen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit erbringt.

 
 
 

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