top of page
Suche
  • AutorenbildStefan Schuster

Steuerliche Erleichterungen bei Katastrophenschäden

Aktualisiert: 18. Sept.

Schäden an Ihrem Privatvermögen, die durch das Hochwasser verursacht wurden, können Sie als außergewöhnliche Belastung absetzten.

Dazu zählen Reparaturkosten genauso wie Ersatzanschaffungen und Kosten für Aufräum- und Sanierungsarbeiten. Für die Geltendmachung von Versicherungsentschädigungen oder Beiträgen aus dem Katastrophenfonds (Antragstellung am zuständigen Gemeindeamt) protokollieren Sie, soweit möglich, Ihre Schäden mit Fotos und heben Sie sämtliche Belege auf. Spenden können Sie (bis 10 % der Einkünfte) als Sonderausgaben absetzten.

 

Schäden an Ihrem Betriebsvermögen werden als Aufwände in Ihrer Buchhaltung erfasst. Zusätzlich greifen bei derartigen Schäden weitere Erleichterungen wie eine beschleunigte Abschreibung, eine Verkürzung von Behaltefristen oder die Möglichkeit zur Geltendmachung von Investitions- und Gewinnfreibeträgen. Geld- und Sachspenden im Katastrophenfall können unter bestimmten Bedingungen als Betriebsausgabe (10 % des Gewinns) geltend gemacht werden.

 

Bitte melden Sie sich rasch, sollten Sie aufgrund von Hochwasserschäden nicht in der Lage sein Abgabe- oder Zahlungsfristen einzuhalten. Wir beantragen für Sie Fristverlängerungen, Stundungen oder Ratenzahlungen.


Rasche und unbürokratische Unterstützung wurden auch von der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer Österreich und der Sozialversicherung der Selbstständigen angekündigt.

Comentarios


bottom of page