Gemeinnützige Organisationen können sich als spendenbegünstigte Empfänger registrieren lassen. Seit wenigen Wochen ist die neue Funktion im FinanzOnline verfügbar und auch neue Formulare wurden aufgelegt. Wird bis 30. Juni 2024 ein solcher Antrag gestellt, gilt dieser rückwirkend auf den Jahresanfang 2024.
Wenn eine gemeinnützige Organisation bereits in der Vergangenheit in die Liste der spendenbegünstigten Empfänger eingetragen war, dann besteht kein akuter Handlungsbedarf, weil für diese die Spendenbegünstigung automatisch um ein Jahr verlängert wird.
War die Eintragung in diese Liste noch nicht gegeben, so sollte ganz schnell ein solcher Antrag eingebracht werden. Dafür ist allerdings zunächst einmal eine Steuernummer notwendig, deren Zuteilung bei der Finanzverwaltung beantragt werden muss. Nun gibt es dafür ein eigenes Formular – Nr Verf15aSpend. Dieses muss allerdings persönlich zur Finanzverwaltung gebracht werden oder per Fax oder per Post an das Finanzamt Österreich. Erst nach der Vergabe einer Steuernummer kann der Antrag dann online gestellt werden.
Umfangreiche Angaben sind dabei zu erstatten, zB das Gründungdatum und die Höhe der Gesamteinnahmen. Die Vereinsstatuten müssen dabei auch noch im speziellen textinterpretierbaren Format OCR pdf/a als Beilage übermittelt werden. Außerdem ist anzuführen, welche wirtschaftlichen Betätigungen (zB Vereinsfeste, Kantine, Flohmärkte usw) der Verein betrieben hat.
Comentários