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  • AutorenbildStefan Schuster

Frist für Herabsetzungsanträge

Aktualisiert: 17. Jan.

Bis spätestens 30. September 2023 können Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2023 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Dieser Antrag muss eine detaillierte Einkommensschätzung beinhalten, auf deren Basis dann die neuen Vorauszahlungen berechnet werden.


Sehr gerne übernehmen wir diese Antragstellung für Sie!

Beachten Sie bitte außerdem, dass per 1. Oktober 2023 die Anspruchszinsen, für die noch nicht bescheidmäßig veranlagten ESt- oder KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2022, zu laufen beginnen.

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