Stefan Schuster
Frist für Herabsetzungsanträge
Bis spätestens 30. September 2023 können Sie Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2023 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Dieser Antrag muss eine detaillierte Einkommensschätzung beinhalten, auf deren Basis dann die neuen Vorauszahlungen berechnet werden.
Sehr gerne übernehmen wir diese Antragstellung für Sie!
Beachten Sie bitte außerdem, dass per 1. Oktober 2023 die zu diesem Zeitpunkt die Anspruchszinsen für die noch nicht bescheidmäßig veranlagten ESt- oder KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2022 zu laufen beginnen.