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Ökozuschlag für vermietete Wohngebäude

  • Autorenbild: Schuster Steuerberatung
    Schuster Steuerberatung
  • 6. Mai
  • 1 Min. Lesezeit
Im Rahmen des Konjunkturpakets „Wohnraum- und Bauoffensive“ wird nicht nur der private Wohnbereich – wie bereits durch die Öko-Sonderausgabenpauschale – steuerlich begünstigt. Mit dem Ökozuschlag profitieren nun auch Eigentümer:innen vermieteter Wohngebäude: Energetische Sanierungen werden steuerlich attraktiver gestaltet und durch zusätzliche Absetzmöglichkeiten gezielt gefördert.

Für die Jahre 2024 und 2025 können Eigentümer:innen von vermieteten Wohngebäuden nun einen steuerlichen Zuschlag von 15 % auf bestimmte Sanierungsaufwendungen geltend machen. Diese Aufwendungen können – je nach Einkunftsart – als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.


Begünstigte Maßnahmen sind unter anderem:


  • Dämmung von Außenwänden

  • Austausch von Fenstern

  • Einbau einer Wärmepumpe

  • Anschluss an ein Fernwärmenetz


Voraussetzung ist, dass es sich um Maßnahmen handelt, die im privaten Bereich ebenfalls unter die Öko-Sonderausgabenpauschale fallen würden (z. B. thermisch-energetische Sanierungen oder Heizkesseltausch).

 
 
 

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