Ökozuschlag für vermietete Wohngebäude
- Schuster Steuerberatung
- 6. Mai
- 1 Min. Lesezeit
Im Rahmen des Konjunkturpakets „Wohnraum- und Bauoffensive“ wird nicht nur der private Wohnbereich – wie bereits durch die Öko-Sonderausgabenpauschale – steuerlich begünstigt. Mit dem Ökozuschlag profitieren nun auch Eigentümer:innen vermieteter Wohngebäude: Energetische Sanierungen werden steuerlich attraktiver gestaltet und durch zusätzliche Absetzmöglichkeiten gezielt gefördert.
Für die Jahre 2024 und 2025 können Eigentümer:innen von vermieteten Wohngebäuden nun einen steuerlichen Zuschlag von 15 % auf bestimmte Sanierungsaufwendungen geltend machen. Diese Aufwendungen können – je nach Einkunftsart – als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Begünstigte Maßnahmen sind unter anderem:
Dämmung von Außenwänden
Austausch von Fenstern
Einbau einer Wärmepumpe
Anschluss an ein Fernwärmenetz
Voraussetzung ist, dass es sich um Maßnahmen handelt, die im privaten Bereich ebenfalls unter die Öko-Sonderausgabenpauschale fallen würden (z. B. thermisch-energetische Sanierungen oder Heizkesseltausch).
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