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  • AutorenbildSchuster Steuerberatung

Öffi-Tickets für Selbstständige

Aktualisiert: 31. Okt. 2023

Wochen- Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs 4 Z 5 EstG).

Variante 1: Glaubhaftmachung des betrieblichen Anteils

Der betriebliche Anteil muss ermittelt und glaubhaft gemacht werden (Nachweise durch Aufzeichnungen). Sie haben die freie Wahl des Verkehrsmittels und können auch Erste Klasse oder Business-Class reisen. Die Fahrten zwischen Wohnort und Betrieb sind betriebliche Fahrten.


Variante 2: Pauschalregelung: 50 % der Kosten ohne Nachweis

Die Pauschalregelung (in Anlehnung an das Öffi-Ticket für Arbeitnehmer) umfasst ebenfalls alle Karten und die freie Wahl des Verkehrsmittels, allerdings muss glaubhaft gemacht werden, dass es sich auch um betrieblich veranlasste Fahrten handelt (nicht ausschließlich). Aufpreise für Familienangehörige, andere Personen oder Fahrräder fallen nicht unter die Pauschalregelung.

Ab einer 10%igen unternehmerischen Nutzung ist auch ein Vorsteuerabzug möglich.

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